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   BPatG, 21.09.2004 - 27 W (pat) 212/02   

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https://dejure.org/2004,33285
BPatG, 21.09.2004 - 27 W (pat) 212/02 (https://dejure.org/2004,33285)
BPatG, Entscheidung vom 21.09.2004 - 27 W (pat) 212/02 (https://dejure.org/2004,33285)
BPatG, Entscheidung vom 21. September 2004 - 27 W (pat) 212/02 (https://dejure.org/2004,33285)
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  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 21.09.2004 - 27 W (pat) 212/02
    Diese gerichtsbekannte langjährige und umfangreiche Benutzung und Bewerbung dieser Aufmachung reicht für die Annahme einer Durchsetzung aus, ohne dass es noch - wie die Markenstelle angenommen hat - zusätzlich weiterer Belege anhand einer Meinungsumfrage bedürfte (vgl. EuGH MarkenR 1999, 189, 194 f. [Rz. 51 f.] - Chiemsee; WRP 2002, 924.930 [Rz. 60 ff.] Philips/Remington).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 21.09.2004 - 27 W (pat) 212/02
    Diese gerichtsbekannte langjährige und umfangreiche Benutzung und Bewerbung dieser Aufmachung reicht für die Annahme einer Durchsetzung aus, ohne dass es noch - wie die Markenstelle angenommen hat - zusätzlich weiterer Belege anhand einer Meinungsumfrage bedürfte (vgl. EuGH MarkenR 1999, 189, 194 f. [Rz. 51 f.] - Chiemsee; WRP 2002, 924.930 [Rz. 60 ff.] Philips/Remington).
  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 21/98

    Reichweite des Markenschutzes für die drei Streifen von Adidas

    Auszug aus BPatG, 21.09.2004 - 27 W (pat) 212/02
    Danach gehen die Gerichte durchweg von einer sehr starken, an Berühmtheit grenzenden Verkehrsbekanntheit der hier als Positionsmarke beanspruchten Aufmachung aus (vgl. BGH GRUR 2001, 158, 159 - Drei-StreifenKennzeichnung).
  • BPatG, 14.10.1997 - 27 W (pat) 140/96

    Markenschutz für einen im Absatz eines Herrenschuhes angeordneten roten Streifen;

    Auszug aus BPatG, 21.09.2004 - 27 W (pat) 212/02
    Nach den Rechtsprechungsgrundsätzen (vgl. BPatGE 38, 262, 264 - roter Streifen im Schuhabsatz; BPatGE 40, 76, 79 - ZickZack-Linie), von denen auch die Markenstelle ausgeht, ist der Anmeldung einer Positionsmarke zwar eine Beschreibung beizufügen.
  • BPatG, 12.05.1998 - 27 W (pat) 153/96

    Markenschutz - Schutzfähigkeit für sonstige Aufmachung

    Auszug aus BPatG, 21.09.2004 - 27 W (pat) 212/02
    Nach den Rechtsprechungsgrundsätzen (vgl. BPatGE 38, 262, 264 - roter Streifen im Schuhabsatz; BPatGE 40, 76, 79 - ZickZack-Linie), von denen auch die Markenstelle ausgeht, ist der Anmeldung einer Positionsmarke zwar eine Beschreibung beizufügen.
  • BPatG, 16.11.2004 - 27 W (pat) 371/03
    Die von der Markeninhaberin insoweit als Beispiel herangezogenen "Drei Streifen" der Firma Adidas oder der "Streifen" der Firma PUMA sind als Marken in der Bundesrepublik Deutschland auf Grund ihrer Durchsetzung im Verkehr eingetragen worden (so 27 W (pat) 212/02 vom 21. September 2004; ferner DE 968 937 und DE 1 094 116 - PUMA Streifen).
  • BPatG, 09.12.2005 - 27 W (pat) 354/03
    Die von der Markeninhaberin insoweit als Beispiel herangezogenen "Drei Streifen" sind als Marke in der Bundesrepublik Deutschland auf Grund ihrer Durchsetzung im Verkehr eingetragen worden (vgl Beschluss des Bundespatentgerichts 27 W (pat) 212/02 vom 21. September 2004).
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